Windenergieanlagen

Da Windenergieanlagen sowohl akustische als auch optische Immissionen in Ihrer Umgebung verursachen, verlangt die Planungsbehörde in der Regel eine Untersuchung zur Ermittlung der zu erwartenden Immissionen vor der Genehmigung. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen bieten wir Ihnen folgende Leistungen für die Genehmigung und den standortoptimierten Betrieb Ihrer Anlage an:

 

Schallimmissionsprognosen
Für die Genehmigung von Windenergieanlagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist der Nachweis erforderlich, dass in der Nachbarschaft der Windenergieanlagen die zulässigen Schallimmissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Wir erstellen entsprechende schalltechnische Gutachten für das Genehmigungsverfahren. Gerne unterstützen wir Sie auch schon während der Planungsphase mit einer schalltechnischen Optimierung der geplanten Windenergieanlagen.

 

Schallmessungen
Nach der Errichtung und Inbetriebnahme einer Windenergieanlage muss messtechnisch nachgewiesen werden, dass die zuvor prognostizierten Schallimmissionen nicht überschritten werden. Je nach Anforderungen und Umgebungsbedingungen führen wir für Sie normenkonforme Schallemissionsmessungen direkt an Windenergieanlagen sowie Schallimmissionsmessungen im Umfeld der Anlage zur Ermittlung der Immissionen an Wohnhäusern und Immissionspunkten durch.

 

Schattenwurfprognosen
Zusätzlich zu den Schallimmissionen werden durch den Betrieb von Windenergieanlagen optische Immissionen durch periodischen Schattenwurf erzeugt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen ist daher der Nachweis zu führen, dass die maximal zulässige Beschattungsdauer pro Jahr und pro Tag nicht überschritten wird. Wir berechnen für Sie an relevanten Immissionsorten die tägliche und jährliche Beschattungsdauer aufgrund von Schattenwurf und geben Ihnen, sofern erforderlich, Hinweise zu Minderungsmaßnahmen.

 

Rotorschattenwurf-Regelung
Überschreitet eine WEA die zulässigen Immissionsrichtwerte, ist eine Verminderung der optischen Immissionen durch zeitweiliges Abschalten der Anlage erforderlich. Optional zur Berechnung der jährlichen und täglichen Beschattungsdauer aufgrund von Schattenwurf, bieten wir Ihnen daher bei einer Überschreitung der zulässigen Beschattungsdauer eine Rotorschattenwurf-Regelung an. Hierbei werden die konkreten Abschaltzeiten für die einzelnen Windenergieanlagen ermittelt, um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die jährliche und tägliche Beschattungsdauer zu gewährleisten.