Baulärm

In der Regel verlangt die Genehmigungsbehörde bei größeren Bauvorhaben ein Gutachten zur Beurteilung des Baulärms. In vielen Fällen wird eine Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung einschließlich einer Empfehlung möglicher Schallminderungsmaßnahmen erwartet.

 

Zudem kann die Genehmigungsbehörde eine kontinuierliche Bauüberwachung verlangen, die den Wirkungsgrad der Schallminderungsmaßnahmen überprüft und sicherstellt, dass definierte Grenzwerte nicht überschritten werden.

Gerne erarbeiten wir Ihnen ein schalltechnisches Konzept für den reibungslosen Ablauf Ihrer Bauarbeiten und begleiten Sie als akustischer Berater während der Bauausführung.