Genehmigungsgutachten

Ein Genehmigungsgutachten ist immer dann erforderlich, wenn bei einer Erweiterung, Neubau oder Nutzungsänderung der Verdacht besteht, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte durch den geplanten Betrieb der Anlage überschritten werden können.

 

Als schalltechnischer Nachweis für die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen kann dann anhand der Planungsunterlagen die zu erwartende Schallimmission an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung prognostisch ermittelt und mit den zulässigen Richtwerten verglichen werden.

 

Wir bieten die ganzheitliche, schalltechnische Betreuung für Genehmigungsanträge an, beginnend mit einer vor Ort Analyse, der Prognose der zu erwartenden Schallimmissionen bis hin zur Ableitung von entsprechenden Schallminderungsmaßnahmen und der Erstellung eines Berichtes für den Bauantrag.