Bauleitplanung

Die akustische Beratung ist ein wichtiger Bestandteil der Bauleitplanung, um Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten wie Gewerbe, Industrie, Verkehr, Sport und Wohnen zu vermeiden.

 

Für Gewerbe- oder Industriegebiete werden flächenbezogene Schallleistungspegel für Teilflächen festgesetzt (Kontingentierung), welche dann ein Maß für die maximal zulässige Schallemission eines Betriebes oder einer Anlage darstellen und dazu führen, dass die Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung durch die Gesamtbelastung aller Betriebe und Anlagen nicht überschritten werden.

Auf der anderen Seite wird bei der Ausweisung und Planung von Wohngebieten geprüft, welche Maßnahmen und Festsetzungen für die Errichtung der Wohnanlagen erforderlich sind, um einen ausreichenden Schutz vor Geräusche durch angrenzenden Verkehr (Straßen, Schienen, Flug- und Schiffsverkehr), Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Sport- und Freizeitanlagen sicher zu stellen.

Hier bieten wir die entsprechenden Beratungsleistungen für Betriebe, Investoren und Behörden an.