Lärm am Arbeitsplatz
Insbesondere in Gewerbe- und Industriebetrieben sind Mitarbeiter während Ihrer Arbeit oftmals einer hohen und andauernden Lärmbelastung ausgesetzt, wodurch langfristig die Gefahr einer Gehörschädigung besteht.
Daher sind die Betriebe durch den Gesetzgeber angehalten die Lärmimmissionen an den Arbeitsplätzen kontinuierlich zu überwachen. Diese Gesetzgebung wird durch die Berufsgenossenschaft überprüft und kontrolliert.
Wir bieten schalltechnische Messungen zur Ermittlung der Tages-Lärmexpositionspegel gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz-Verordnung an. Basierend auf diesen Messungen können wir die Gehörgefährdung beurteilen, Lärmkataster erstellen, Lärmbereiche ermitteln und Schallminderungsmaßnahmen ableiten.